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Kronzeugen-Entscheidung gegen STRABAG vom OGH aufgehoben

Die Medien haben in den letzten Tagen darüber berichtet, dass der OGH die Bußgeld-Entscheidung gegen STRABAG aufgehoben hat.

STRABAG hat im Verfahren beantragt, den Kronzeugenstatus im Baukartell zuerkannt zu bekommen, um entweder überhaupt keine oder eine deutlich reduzierte Geldbuße bezahlen zu müssen. STRABAG hat im Verfahren erklärt, mit der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) vollumfänglich zu kooperieren und wahrheitsgetreu, uneingeschränkt und zügig mit der BWB zur vollständigen Aufklärung des Sachverhaltes zusammenzuarbeiten. Das ist Voraussetzung für die Zuerkennung.

Aufgrund dieser Erklärungen wurde STRABAG der Kronzeugenstatus gewährt und eine deutlich reduzierte Geldbuße verhängt.

Im parallel laufenden Strafverfahren hat sich nachträglich herausgestellt, dass die Erklärung der STRABAG gegenüber der BWB unrichtig war, weil es weitere Kartellabsprachen gegeben hat, die die STRABAG der BWB nicht offengelegt hat. Von einer vollständigen Aufklärung ist daher keine Rede.

Daraufhin hat die BWB beim Kartellgericht die Wiedereröffnung des Verfahrens beantragt, damit über STRABAG eine angemessene – nämlich höhere – Geldbuße verhängt wird.

Die erste Instanz hat den Antrag abgelehnt.

Der OGH hat dem dagegen erhobenen Rekurs stattgegeben und damit begründet, dass die neu hervorgekommenen Tatsachen nicht von vornherein ungeeignet sind, zu einer Aufhebung oder Abänderung der Entscheidung zu führen. Der OGH hat dem Kartellgericht aufgetragen, das Verfahren fortzusetzen. Das Kartellgericht wird jetzt im fortgesetzten Verfahren entscheiden, ob gegen STRABAG eine höhere als die bisher verhängte Geldbuße zu verhängen ist. Das wäre naheliegend.

Für Schadenersatzverfahren hat diese Entscheidung ebenfalls Auswirkungen. Mit der vorliegenden Entscheidung ist das rechtskräftig abgeschlossene STRABAG Verfahren fortzusetzen, sodass im technischen Sinn keine rechtskräftige Entscheidung mehr vorliegt, an die Gerichte im Schadenersatzverfahren gebunden wären. Aufgrund der OGH-Entscheidung ist zu erwarten, dass STRABAG zu einer höheren oder zumindest gleich hohen Strafe verurteilt wird. Damit tritt nur eine zeitliche Verzögerung ein, aber mit hoher Wahrscheinlichkeit keine inhaltliche Schlechterstellung für Geschädigte.

Wir halten Sie über den Fortgang des Verfahrens auf dem Laufenden.